Platzordnung (Stand: Januar 2022)

🌿 Platzordnung Camp-Hammer

Stand: Januar 2026

Willkommen auf Camp-Hammer – deinem Lieblingsplatz im Nationalpark Eifel.
Damit sich Mensch, Tier und Natur hier gleichermaßen wohlfühlen, bitten wir um die Einhaltung folgender Platzordnung:


1. Anmeldung & Besucher

  1. Alle Platzbenutzer melden sich bei Ankunft an der Rezeption an. Gültige Ausweispapiere aller Mitbenutzer sind vorzulegen. Das Anmeldeformular ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

  2. Besucher – Tages- wie Übernachtungsbesucher – haben sich vor Betreten des Platzes an der Rezeption zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, seine Besucher darauf hinzuweisen. Es wird eine Gebühr pro Person erhoben.

  3. Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet.


2. Hausrecht & Stellplätze

  1. Den Weisungen der Vermieterin und ihres Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus.

  2. Der zugewiesene Stell- bzw. Zeltplatz ist einzuhalten. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Zelte sind unmittelbar nach Ankunft aufzubauen.

  3. In aus Brandschutzgründen freizuhaltenden Bereichen dürfen keine Zelte, Windschutzanlagen oder ähnliche Aufbauten errichtet werden. Die Lagerung brennbarer Stoffe (z. B. Gas, Benzin, Farben) sowie offene Feuerstellen sind untersagt.


3. Ordnung, Ruhe & Rücksicht

  1. Rücksichtnahme, Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Platzbenutzer. Stellplätze sind jederzeit gepflegt zu halten. Der Grasaufwuchs ist regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu mähen. Bei Nichteinhaltung ist die Vermieterin berechtigt, Pflegearbeiten nach Fristsetzung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

  2. Nachtruhe: 23:00 – 07:00 Uhr
    Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
    An Sonn- und Feiertagen ist das Mähen nicht gestattet.

  3. Lärmbelästigungen – insbesondere durch Radios, Musikboxen, lautes Singen oder Schreien – sind zu unterlassen. Der Baukalender ist einzuhalten.

  4. Ballspiele sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet.


4. Bauten & Fahrzeuge

  1. An- und Umbauten, die nicht zur Zelt- oder Caravanausrüstung gehören, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

  2. Ein Mindestabstand von 5 Metern zum nächsten Caravan ist einzuhalten.

  3. Hecken dürfen eine maximale Höhe von 1,60 m nicht überschreiten.

  4. Das Befahren der Wege mit motorgetriebenen Fahrzeugen ist ausschließlich zur Zu- und Abfahrt erlaubt.


5. Sanitär, Abwasser & Umwelt

  1. In den Sanitäranlagen gilt Rauchverbot. In den Wasch- und Duschbereichen besteht Badelatschenpflicht.

  2. Abwässer sind ausschließlich in die vorgesehenen zentralen Einrichtungen zu entsorgen. Das Einleiten in Boden oder Gewässer ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

  3. Die Verwendung nicht umweltfreundlicher Holzschutzmittel oder Farben (z. B. Carbolineum) ist verboten.

  4. Es ist ausschließlich 100 % biologisch abbaubare Chemietoilettenflüssigkeit zu verwenden.

  5. Trinkwasser darf nicht zur Garten- oder Blumenbewässerung genutzt werden. Hierfür sind Brauchwassertonnen zu verwenden.


6. Abfall & Sauberkeit

  1. Abfälle sind gemäß dem dualen System zu trennen.

  2. Es ist untersagt, Sperrmüll in oder neben den Restmüllcontainern zu entsorgen.
    Sperrmüll ist vorab per E-Mail an
    📧 info@camp-hammer.de
    anzumelden.
    Die Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Simmerath über die Abfallbeseitigung sind zu beachten.

  3. Wohnwagen, Chalets und Häuser sind mindestens einmal jährlich zu reinigen. Stellplätze sind stets ordentlich zu halten.


7. Tiere

  1. Hunde sind nur auf ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt und ausschließlich an der max. 1,20 m Leine zu führen. Hundehinterlassenschaften sind sofort aufzunehmen und zu entsorgen.

  2. Katzenbesitzer nehmen sich vor jeder Heimreise 15 Minuten Zeit, um Katzenkot auf dem Campingplatz zu entfernen.


8. Gas, Strom & Sicherheit

  1. Gasflaschen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu lagern.

  2. Gasinstallationen sind auf eigene Kosten gemäß den Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde zu überprüfen und nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrages möglich.

  3. Feuer- und Gasmelder sind vor Heimreise auszuschalten. Bei Auslösung wird die Feuerwehr gerufen – die entstehenden Kosten trägt der Mieter.

  4. Elektrofahrzeuge dürfen aus brandschutztechnischen Gründen nicht geladen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Nutzer vollumfänglich für entstandene Schäden.

  5. Bei Saison- und Jahresstellplätzen wird eine Stromzähler-Grundgebühr erhoben.

  6. Die Strompauschale für Touristencamper beinhaltet keine Heiznutzung. Heizstrom ist kostenpflichtig und an der Rezeption anzumelden.


9. Sonstiges

  1. Hausieren, Werbe- und Verkaufsveranstaltungen sind untersagt.

  2. Teilbereiche des Campingplatzes sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Mit Betreten des Geländes gilt dies als stillschweigende Zustimmung.

  3. Illegale Up- und Downloads über das WLAN sind strengstens untersagt.

  4. Dauercamper sind verpflichtet, sich regelmäßig über Änderungen und Neuigkeiten zu informieren. Die Jahresbriefe sind Bestandteil des Vertrages.

  5. Drohnenflüge über Camp-Hammer und das umliegende Gelände sind untersagt.

  6. Pro Dauercamperstellplatz sind maximal zwei Kunststoffkisten erlaubt.

  7. Die Zahlung erfolgt im Voraus für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.


⚠️ Achtung Glätte & Schnee

Auf dem Gelände von Camp-Hammer kann es witterungsbedingt zu Schnee- und Eisglätte kommen.
Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.

Es besteht keine durchgehende Räum- oder Streupflicht.
Aufgrund des Trinkwassereinzugsgebiets wird kein Streusalz verwendet.

Bei winterlichen Bedingungen können Dachlawinen bzw. herabfallender Schnee oder Eis auftreten.
Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen: §§ 823, 836, 254 BGB


📌 Hinweis:
Bei Verstößen ist die Vermieterin berechtigt und verpflichtet, von ihrem Hausrecht – bis hin zum Platzverweis – Gebrauch zu machen.


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