Platzordnung (Stand: Januar 2022)

  1. Platzbenutzer melden sich an der Rezeption, wobei die gültigen Ausweispapiere sämtlicher Mitbenutzer vorzulegen sind. Das Anmeldeformular ist aufzuheben und auf Verlangen vorzuzeigen

  2. Besucher (egal ob Tages -/oder Übernachtungsbesucher) der Mieter haben sich beim Betreten des Campingplatzes an der Rezeption zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, seine Besucher darauf hinzuweisen. Es wird eine Gebühr pro Person fällig.

  3. Der Campingplatz ist ganzjährlich geöffnet.

  4. Den Weisungen der Vermieterin und ihres Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Der zugewiesene Stell-/Zeltplatz ist einzuhalten; ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Zelte sind gleich nach der Ankunft aufzuschlagen

  5. In den aus Brandsicherheitsgründen von baulichen Anlagen freizuhaltenden Teilen der Stellplätze, dürfen keine Windschutzanlagen / Zelte o.ä aufgestellt werden. Die Lagerung von brennbaren Materialien wie Gas, Benzin, Farben etc. sind ebenso verboten, wie das Anlegen offener Feuerstellen auf dem Platzgelände

  6. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten, sowie die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit, sind Pflicht aller Campingplatzbenutzer. Der Mieter hat den Stellplatz jederzeit in einem aufgeräumten und gepflegten Zustand zu erhalten. Insbesondere der Grasaufwuchs ist regelmäßig  (spätestens aber alle 2 Wochen)zu mähen. Andernfalls ist die Vermieterin berechtigt, die erforderlichen Pflegearbeiten unter Fristsetzung anzumahnen und nach fruchtlosem Fristablauf auf Kosten des Mieters durchzuführen oder durchführen zu lassen

  7. An- und Umbauten, die nicht zur Zelt- und Caravanausrüstung gehören, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Es ist ein Abstand von mindestens 5m zum nächsten Caravan einzuhalten. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken der Stellplätze die Wuchshöhe von 1,60m nicht überschreitet.  Es gibt einen Baukalender, der vorgibt wann laute Umbaumaßnahmen stattfinden dürfen

  8. In der Sanitäranlage herrscht Rauchverbot. In den Wasch- und Duschbereichen besteht aus hygienischen Gründen Badelatschenpflicht

  9. In der Zeit von 23:00 h bis 07:00 h ist die Nachtruhe zu beachten. Mittagsruhe ist von 13:00 h bis 15:00 h. An Sonn-und Feiertagen ist das Mähen nicht gestattet

  10. Lärmbelästigung, insbesondere durch Radio, Musikboxen oder durch lautes Singen/ Schreien sind zu unterlassen.  Der Baukalender ist einzuhalten

  11. Ballspiele sind nicht gestattet

  12. Das Befahren der Wege mit motorgetriebenen Fahrzeugen aller Art ist nur für die Zu- und Abfahrt erlaubt

  13. Die Wohnwagen, Chalets, Häuser sind  einmal jährlich zu säubern. Außerdem sind die Stellplätze stets aufgeräumt

  14. Hausieren und Werbeveranstaltungen sowie das Verkaufen, sind auf dem Campingplatz nicht gestattet

  15. Abfälle sind nach dem dualen System zu trennen.  Es ist untersagt Sperrmüll in oder neben den Restmüllcontainer zu entsorgen. Sperrmüll wird in der Holzhütte schriftlich angemeldet. Die Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Simmerath über die Abfallbeseitigung sind zu beachten

  16. Die auf den Stell-/ Zeltplätzen anfallenden Abwässer sind in die vorgesehenen zentralen Einrichtungen zu entsorgen. Das Einleiten von Abwässern und Flüssigkeiten in den Untergrund und in Gewässer ist untersagt und kann u. U. eine Strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen

  17. Die Verwendung nicht- umweltfreundlichen Holzschutzmittel (z.B.: Carbolineum) oder Farben ist nicht erlaubt

  18. Die Benutzer verpflichten sich, ausschließlich 100 % biologisch abbaubare Chemietoilettenflüssigkeit zu verwenden

  19. Gasflaschen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu lagern

  20. Die Mieter sind verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeiten der vorhandenen Gasinstallationen in der von der Bauaufsichtsbehörde verlangten Form auf eigene Kosten überprüfen zu lassen und nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Vermieterin im Interesse der Sicherheit aller Benutzer zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt

  21. Die Verwendung von Trinkwasser für die Blumen und Gartenbewässerung ist untersagt. Für diesen Zweck sind Brauchwassertonnen zu nutzen

  22. Hunde sind NUR auf den ausgewiesenen Stellplätzen gestattet und ausschließlich an der max. 1,20m Leine. Hundehinterlassenschaften ( Scheiße) sind sofort aufzuheben und zu entsorgen

  23. Feuer& Gasmelder sind vor Heimreise auszuschalten. Alternativ wird beim angehen dieser Melder die Feuerwehr gerufen. Die damit verbundenen Kosten übernimmt der Stellplatzmieter

  24. Wir möchten den natürlichen Nachthimmel erhalten und Lichtverschmutzung minimieren. Ab 22 Uhr werden bei allen Campern die nicht NOTWENDIGEN durch Energie erzeugten unnatürlichen Lichter ausgeschaltet (Lichterketten, leuchtende Deko, nicht notwendige Lampen....)
    Auf jeden Dauercamperstellplatz dürfen maximal zwei Kunststoffkisten stehen

  25. Eine Stromzählergrundgebühr wird bei Saison und Jahresstellplätzen erhoben

  26. Katzenbesitzer nehmen sich 15 Minuten lang vor jedem Heimantritt die Zeit und gehen über den Campingplatz, um Katzenkot zu entfernen

  27. Elektroautos. E-Autos dürfen aus brandschutztechnischen Gründen nicht geladen werden. Gäste die ein E-Auto laden, werden bei Schäden durch Brand, Leitungsüberlastung etc. voll haftbar gemacht

  28. Rauchen. Es ist für uns selbstverständlich, dass die Zigarettenstümmel ordnungsgemäß entsorgt werden und wir diese nicht auf dem Boden unseres Campingplatzes finden und für euch entsorgen. Sehen wir, dass diese nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, sprechen wir einen sofortigen Platzverweis aus.

  29. Damenhygieneartikel (Tampons, Binden, Feuchttücher, feuchtes Toilettenpapier) + Essensreste. Diese werden in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt und gehören nicht in die Toilette /Ausguss. Dadurch verstopfen unsere Rohre. Die Schlussfolge ist ein enormer Zeit und Kostenaufwand.

  30. Strompauschale (Touristencamper). Diese beinhaltet nicht das Heizen eurer mitgebrachten Unterkunft. Sollte dazu Strom benötigt werden bitte um Information an der Rezeption. Gegen einen Kostenaufpreis ist dies möglich.

  31. Videoüberwachung. Teilbereiche des Campingplatzes sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Mit betreten und nutzen des Campingplatzes gebt ihr stillschweigend eure Erlaubnis.

  32. Bezahlt wird bei uns im Voraus für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bei Dauer- sowie Touristencampern.

  33. Illegale Up- und Downloads über unsere WiFi-Anlage sind strengstens untersagt

  34. Dauercamper haben dafür Sorge zu tragen sich auf dem neusten Stand von Änderungen / Neuigkeiten zu informieren (z.B. über unsere Homepage, Infotafeln..). Die Jahresbriefe sind Bestandteil des Vertrages.

Es wird um Einhaltung der vorgenannten Regeln gebeten. Bei Verstößen ist die Vermieterin berechtigt und verpflichtet, im Interesse der anderen Mitbenutzer und im eigenen Interesse von ihrem Hausrecht, bis hin zum Platzverweis, Gebrauch zu machen




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